@mtk: also grundsätzlich geb ich dir auf jedenfall recht. das thema wurde auch schon in der kommission angeschnitten. ich sehs mal so: es is ein gentleman agreement aber nicht bindend da es nicht immer umsetzbar is. ein langsam fahrender wagen, damit er zurücküberholt werden kann, kann ebenso wieder einen unfall auslösen oder als fahrendes hinderniss umhergurken bis er überholt wird. und wenn dahinter noch andere dahergerauscht kommen, verliert man nicht nur den zu unrecht gewonnen platz, sondern vielleicht auch noch viele andere positionen.
wenn ich die möglichkeit habe den geschädigten wieder den platz zu überlassen, sollte das fast selbstverständlich sein. aber: es ist nicht immer machbar.
wie gesagt- grundsätzlich hast du völlig recht